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Die sechzehnte Ausgabe des BUG Newsletters |
Das
BUG veröffentlicht circa zwei- bis dreimal jährlich einen kleinen
Newsletter. Dieser stellt kurz und bündig die gegenwärtigen Aktivitäten
des BUG dar. Wer sich hierfür noch nicht angemeldet hat, ist herzlich
eingeladen, dies zu tun. Senden Sie bitte eine E-Maail an
vera.egenberger@bug-ev.org. Über eine Verbreitung des Newsletters bei
Kolleg*innen und Interessierten würden wir uns freuen.
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Aktuelle Entwicklungen |
- Die Bundesregierung hat den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Inneres, Heimat und Bau zur Änderung des Personenstandsgesetzes veröffentlicht.
Hiermit soll die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus 2017
zur sogenannten Dritten Option umgesetzt werden. Der Entwurf sieht die
Möglichkeit eines dritten Geschlechtseintrages “divers” vor, jedoch nur
für Menschen, die eine medizinische Bescheinigung haben, dass bei ihnen
“Varianten der Geschlechtsentwicklung” vorliegen. Trans*- und
Inter*Verbände kritisieren dies als mangelhafte Umsetzung der
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, da die geschlechtliche
Identität der Betroffenen nicht von einem ärztlichen Attest abhängen
dürfe und die geplante Regelung immer noch einen Verstoß gegen das
Allgemeine Persönlichkeitsrecht von Inter*Personen darstelle.
- Im
Sommer 2018 veröffentlichte der Justizsenator des Landes Berlin einen
Entwurf für ein Landesantidiskriminierungsgesetz für Berlin. Dort
ansässige Organisationen wurde die Möglichkeit gegeben Stellungnahmen
vorzulegen. Der Entwurf ist bedauerlicherweise nicht online zugänglich.
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Aktuelle
Klagen |
- In der Berufungsverhandlung (Az. 5 A 294/16) von Ferdinand G. zu ‚racial profiling‘ ist ein Urteil des OVG Münster zugunsten des Klägers ergangen. Hierzu hat das BUG eine Pressemeldung veröffentlicht und einen Pressespiegel erstellt.
Der Kläger war einer verdachtsunabhängigen Personenkontrolle unterzogen
worden, die er als diskriminierend wahrgenommen hat. Bei der
Verhandlung wurde durch das Oberverwaltungsgericht klargestellt, dass
die Hautfarbe auch als lediglich ein Kriterium unter mehreren
grundsätzlich keine Rolle bei der Auswahl der zu kontrollierenden
Person spielen darf.Die Bundespolizei hatte Revision beantragt, aber zwischenzeitlich wieder zurückgezogen.
- Das BUG unterstützt eine weitere Klage
nach dem AGG zu religiöser Diskriminierung. Die Klägerin bewarb sich
auf eine Sekretariatsstelle in einem katholischen Bildungsträger. Nach
einem erfolgreichen Bewerbungsgespräch wurde ihr die Stelle angeboten.
Da sie im Personalbogen wahrheitsgemäß angegeben hatte, dass sie aus
der katholischen Kirche ausgetreten (und im Anschluss in die
evangelische Kirche eingetreten) war, wurde das Stellenangebot
zurückgezogen. Am 14.09.2018 hatte beim Arbeitsgericht Pforzheim die
Güteverhandlung stattgefunden.
- Beim Fall der Rechtsreferendarin,
bei der das zweitinstanzliche Urteil zu Ungunsten der Klägerin verhängt
wurde, hat das BUG gemeinsam mit dem Anwalt die Revision beantragt.
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Aktivitäten
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Auch
im dritten Quartal des Jahres 2018 hat das BUG aktiv Netzwerkarbeit mit
anderen NGOs, Fakultäten und Jurist*innen betrieben, die in der
Gleichbehandlungsarbeit tätig sind.
- Das BUG hat im September eine Stellungnahme
zum Referentenentwurf des Landesantidiskriminierungsgesetzes für Berlin
erstellt. Außerdem hat das BUG gemeinsam mit dem adnb des
Türkischen Bundes Berlin-Brandenburg und weiteren Berliner
Organisationen eine gemeinsame Stellungnahme erstellt und vorgelegt.
- Am
31.08.2018 nahm das BUG an der 7. Sitzung des Netzwerkes
Antidiskriminierungsrecht mit Referent*innen zum Thema
Entgeltungleichheit teil, welche vom BUG und anderen Aktiven
organisiert worden war und in den Räumlichkeiten der AIDS-Hilfe
Deutschland in Berlin stattfand.
- Ein Infopapier zu
‚Strategischer Prozessführung‘ wurde ergänzt und wird Anfang Januar
2019 auf der Webseite des BUG veröffentlicht.
- Das Dossier zu ‚Institutionellem Rassismus‘ ist nun auch auf Englisch verfügbar.
- Das Dossier „Gleichbehandlungsverpflichtungen von staatlichen Institutionen“ wurde um einen Exkurs über die Rechtsgrundlage und Umsetzung von Gleichbehandlungsverpflichtungen in Südafrika ergänzt.
- Die Broschüren über ‚Diskriminierung beim Zugang zu Clubs‘ (منشوراتنا حول ' التمييز في النوادي الليلية '
متوفر الان باللغة العربية. للمزيد من المعلومات اضغط هنا) und über 'racial profiling' (للمزيد من المعلومات باللغة العربية حول كُتيب ’التنميط العنصري‘، اضغط هنا) wurden ins Arabische übersetzt und können auf der Webseite eingesehen werden.
- Außerdem wurden Informationen zu den Unterstützungsmöglichkeiten des BUG (، اضغط هنا ،BUG للمزيد من المعلومات باللغة العربية حول الخدمات التي يقدمها مكتب تطبيق المساواة في المعاملة), eine Checkliste für die Kontaktaufnahme mit dem BUG (اضغط هنا،BUG للمزيد من المعلومات باللغة العربية حول القائمة المرجعية لمكتب تطبيق المساواة في المعاملة) und Informationen zu strategischer Prozessführung (للمزيد من المعلومات باللغة العربية حول التقاضي الاستراتيجي ، اضغط هنا) ins Arabische übersetzt und sind nun online zugänglich.
- Eine
Zusammenfassung aktueller und relevanter Urteile im
Antidiskriminierungsrecht wurde erarbeitet, die in absehbarer Zeit auf
der Website zu finden sein wird.
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Internes |
- Das
BUG feiert 2019 sein zehnjähriges Jubiläum und bereitet für den 12.
April 2019 eine thematische als auch eine gesellige Feierlichkeit vor.
Alle Unterstützer*innen und Praktikant*innen sind herzlich eingeladen,
sich den Termin vorzumerken.
- Am 10.11.2018 wird das
BUG seine jährliche Vorstandssitzung und Mitgliederversammlung (MGV)
durchführen. Mitglieder sind herzlich willkommen an der MGV
teilzunehmen.
- Im Sommer 2018 erarbeitete das BUG sein
Arbeitsprogramm für das kommende Jahr. Dieses wird bei der baldigen
Vorstandssitzung verabschiedet und wird dann auf der Webseite
eingestellt.
- Das BUG wurde wieder von vielen
Praktikant*innen unterstützt, denen wir ganz herzlich danken
möchten: Defne Tuner hat an einer Stellungnahme zum LADG-E gearbeitet.
Stella Zwerger hat aktuelle Fälle im Antidiskriminierungsrecht für
unsere Website recherchiert und zusammengefasst. Zusammen haben sie das
Infopapier zu Strategischer Prozessführung, das von Annika Bebenroth
und Selina Sellemerten erstellt wurde, überarbeitet. Suhair Sharqawi
hat relevante Teile der Website ins Arabische übersetzt. Außerdem
möchten wir unseren freiwilligen Unterstützer*innen Andreas Leidinger,
Friederike Pöschl, Marie-Sophie Keller und Katharina Pretscher danken,
die für uns Texte ins Englische übersetzt haben.
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Kontakt
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Büro
zur Umsetzung
von Gleichbehandlung
e.V.
Greifswalder Str. 4 - Haus für Demokratie und Menschenrechte -
10405 Berlin
Telefon: 0049 (0) 30 688 366 18
Fax: 0049 (0) 30 311 603 73
Email: info@bug-ev.org
Website: www.bug-ev.org
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Das
BUG ist ein
gemeinnütziger Verein, der Menschen, die Diskriminierungen
erlebt und sich dazu
entschieden haben dagegen zu klagen, unterstützt. Dabei liegt
der Fokus auf
strategischen Klagen, die nicht nur einzelnen Personen, sondern einer
ganzen
Gruppe zugute kommen. Nach § 23 AGG erfüllt das BUG
die Vorraussetzungen als
Beistand vor Gericht aufzutreten. Das BUG ist Mitglied im
Paritätischen und im
Europäischen Netzwerk gegen Rassismus (ENAR)
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Sie diesen Newsletter gerne weiterhin erhalten? In Kürze
können Sie sich auf unserer Webseite
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