Nr. 16 / November 2018
NEWSLETTER

 

 
Diskriminierung
muss man
nicht
hinnehmen!
Die sechzehnte Ausgabe des BUG Newsletters

Das BUG veröffentlicht circa zwei- bis dreimal jährlich einen kleinen Newsletter. Dieser stellt kurz und bündig die gegenwärtigen Aktivitäten des BUG dar. Wer sich hierfür noch nicht angemeldet hat, ist herzlich eingeladen, dies zu tun. Senden Sie bitte eine E-Maail an vera.egenberger@bug-ev.org. Über eine Verbreitung des Newsletters bei Kolleg*innen und Interessierten würden wir uns freuen.

Aktuelle Entwicklungen
  • Die Bundesregierung hat den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Inneres, Heimat und Bau zur Änderung des Personenstandsgesetzes veröffentlicht. Hiermit soll die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus 2017 zur sogenannten Dritten Option umgesetzt werden. Der Entwurf sieht die Möglichkeit eines dritten Geschlechtseintrages “divers” vor, jedoch nur für Menschen, die eine medizinische Bescheinigung haben, dass bei ihnen “Varianten der Geschlechtsentwicklung” vorliegen. Trans*- und Inter*Verbände kritisieren dies als mangelhafte Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, da die geschlechtliche Identität der Betroffenen nicht von einem ärztlichen Attest abhängen dürfe und die geplante Regelung immer noch einen Verstoß gegen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht von Inter*Personen darstelle. 
  • Im Sommer 2018 veröffentlichte der Justizsenator des Landes Berlin einen Entwurf für ein Landesantidiskriminierungsgesetz für Berlin. Dort ansässige Organisationen wurde die Möglichkeit gegeben Stellungnahmen vorzulegen. Der Entwurf ist bedauerlicherweise nicht online zugänglich.
Aktuelle Klagen
  • In der Berufungsverhandlung (Az. 5 A 294/16) von Ferdinand G. zu ‚racial profiling‘ ist ein Urteil des OVG Münster zugunsten des Klägers ergangen. Hierzu hat das BUG eine Pressemeldung veröffentlicht und einen Pressespiegel erstellt. Der Kläger war einer verdachtsunabhängigen Personenkontrolle unterzogen worden, die er als diskriminierend wahrgenommen hat. Bei der Verhandlung wurde durch das Oberverwaltungsgericht klargestellt, dass die Hautfarbe auch als lediglich ein Kriterium unter mehreren grundsätzlich keine Rolle bei der Auswahl der zu kontrollierenden Person spielen darf.Die Bundespolizei hatte Revision beantragt, aber zwischenzeitlich wieder zurückgezogen.
  • Das BUG unterstützt eine weitere Klage nach dem AGG zu religiöser Diskriminierung. Die Klägerin bewarb sich auf eine Sekretariatsstelle in einem katholischen Bildungsträger. Nach einem erfolgreichen Bewerbungsgespräch wurde ihr die Stelle angeboten. Da sie im Personalbogen wahrheitsgemäß angegeben hatte, dass sie aus der katholischen Kirche ausgetreten (und im Anschluss in die evangelische Kirche eingetreten) war, wurde das Stellenangebot zurückgezogen. Am 14.09.2018 hatte beim Arbeitsgericht Pforzheim die Güteverhandlung stattgefunden. 
  • Beim Fall der Rechtsreferendarin, bei der das zweitinstanzliche Urteil zu Ungunsten der Klägerin verhängt wurde, hat das BUG gemeinsam mit dem Anwalt die Revision beantragt.
Aktivitäten

Auch im dritten Quartal des Jahres 2018 hat das BUG aktiv Netzwerkarbeit mit anderen NGOs, Fakultäten und Jurist*innen betrieben, die in der Gleichbehandlungsarbeit tätig sind.

  • Das BUG hat im September eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Landesantidiskriminierungsgesetzes für Berlin erstellt. Außerdem hat das BUG gemeinsam  mit dem adnb des Türkischen Bundes Berlin-Brandenburg und weiteren Berliner Organisationen eine gemeinsame Stellungnahme erstellt und vorgelegt. 
  • Am 31.08.2018 nahm das BUG an der 7. Sitzung des Netzwerkes Antidiskriminierungsrecht mit Referent*innen zum Thema Entgeltungleichheit teil, welche vom BUG und anderen Aktiven organisiert worden war und in den Räumlichkeiten der AIDS-Hilfe Deutschland in Berlin stattfand. 
  • Ein Infopapier zu ‚Strategischer Prozessführung‘ wurde ergänzt und wird Anfang Januar 2019 auf der Webseite des BUG veröffentlicht. 
  • Das Dossier zu ‚Institutionellem Rassismus‘ ist nun auch auf Englisch verfügbar. 
  • Das Dossier „Gleichbehandlungsverpflichtungen von staatlichen Institutionen“ wurde um einen Exkurs über die Rechtsgrundlage und Umsetzung von Gleichbehandlungsverpflichtungen in Südafrika ergänzt.
  • Die Broschüren über ‚Diskriminierung beim Zugang zu Clubs‘ (منشوراتنا حول  ' التمييز في النوادي الليلية ' متوفر الان باللغة العربية. للمزيد من المعلومات اضغط هنا) und über 'racial profiling'  (للمزيد من المعلومات باللغة العربية حول كُتيب ’التنميط العنصري‘، اضغط هنا) wurden ins Arabische übersetzt und können auf der Webseite eingesehen werden.  
  • Außerdem wurden Informationen zu den Unterstützungsmöglichkeiten des BUG (، اضغط هنا ،BUG  للمزيد من المعلومات باللغة العربية حول الخدمات التي يقدمها مكتب تطبيق المساواة في المعاملة), eine Checkliste für die Kontaktaufnahme mit dem BUG (اضغط هنا،BUG للمزيد من المعلومات باللغة العربية حول القائمة المرجعية لمكتب تطبيق المساواة في المعاملة) und Informationen zu strategischer Prozessführung (للمزيد من المعلومات باللغة العربية حول التقاضي الاستراتيجي ، اضغط هنا) ins Arabische übersetzt und sind nun online zugänglich.  
  • Eine Zusammenfassung aktueller und relevanter Urteile im Antidiskriminierungsrecht wurde erarbeitet, die in absehbarer Zeit auf der Website zu finden sein wird.
Internes
  • Das BUG feiert 2019 sein zehnjähriges Jubiläum und bereitet für den 12. April 2019 eine thematische als auch eine gesellige Feierlichkeit vor. Alle Unterstützer*innen und Praktikant*innen sind herzlich eingeladen, sich den Termin vorzumerken.  
  • Am 10.11.2018 wird das BUG seine jährliche Vorstandssitzung und Mitgliederversammlung (MGV) durchführen. Mitglieder sind herzlich willkommen an der MGV teilzunehmen. 
  • Im Sommer 2018 erarbeitete das BUG sein Arbeitsprogramm für das kommende Jahr. Dieses wird bei der baldigen Vorstandssitzung verabschiedet und wird dann auf der Webseite eingestellt. 
  • Das BUG wurde wieder von vielen Praktikant*innen unterstützt, denen wir ganz herzlich danken möchten: Defne Tuner hat an einer Stellungnahme zum LADG-E gearbeitet. Stella Zwerger hat aktuelle Fälle im Antidiskriminierungsrecht für unsere Website recherchiert und zusammengefasst. Zusammen haben sie das Infopapier zu Strategischer Prozessführung, das von Annika Bebenroth und Selina Sellemerten erstellt wurde, überarbeitet. Suhair Sharqawi hat relevante Teile der Website ins Arabische übersetzt. Außerdem möchten wir unseren freiwilligen Unterstützer*innen Andreas Leidinger, Friederike Pöschl, Marie-Sophie Keller und Katharina Pretscher danken, die für uns Texte ins Englische übersetzt haben.
Kontakt

Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung e.V.
Greifswalder Str. 4 - Haus für Demokratie und Menschenrechte - 10405 Berlin
Telefon: 0049 (0) 30 688 366 18
Fax: 0049 (0) 30 311 603 73
Email: info@bug-ev.org
Website: www.bug-ev.org

Das BUG ist ein gemeinnütziger Verein, der Menschen, die Diskriminierungen erlebt und sich dazu entschieden haben dagegen zu klagen, unterstützt. Dabei liegt der Fokus auf strategischen Klagen, die nicht nur einzelnen Personen, sondern einer ganzen Gruppe zugute kommen. Nach § 23 AGG erfüllt das BUG die Vorraussetzungen als Beistand vor Gericht aufzutreten. Das BUG ist Mitglied im Paritätischen und im Europäischen Netzwerk gegen Rassismus (ENAR)

Würden Sie diesen Newsletter gerne weiterhin erhalten? In Kürze können Sie sich auf unserer Webseite in einen Verteiler eintragen.